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"Um für unser Kind sorgen zu können, brauchen wir auch jemanden, der für uns sorgt."

Philippa Perry

Kleine Füße

DAS ANGEBOT DER MÜTTERPFLEGE

ANGEBOT

Für die Mutter, für das Haus, für das Kind.

Mit der Schwangerschaft und der Geburt Deines Kindes, hat Dein Körper Unglaubliches geleistet.

Was Du nun am meisten brauchst, sind Wärme und Unterstützung. Dein Körper braucht Zeit zur Heilung und Deine Seele braucht Ruhe für die neue Lebenssituation. Ich biete Dir praktische Hilfe nach der Geburt deines Babys an, sodass ihr genug Zeit habt, um euch kennenzulernen. In eurem Tempo könnt ihr euch aneinander gewöhnen und euch gemeinsam von der Geburt erholen.

Das Wochenbett hat begonnen und dauert traditionell 40 Tage an. In dieser besonderen Zeit (und natürlich auch über die 40 Tage hinaus) bin ich da, um Dir zuzuhören und Dich zu beraten. Mein Ziel ist es, Dich zu umsorgen, um Dich zu stärken.

Für die Mutter

Ich habe ein offenes Ohr für alle Themen, Sorgen und Unsicherheiten, die Dich gerade beschäftigen.

Ich massiere Dich sanft, wenn du verspannt bist.

Ich unterstütze Dich bei deiner Alltagsorganisation.

Ich gebe Dir Anleitung zu Atem- und Rückbildungsübungen.

Ich begleite Dich zu Terminen bei Ärzt:innen, Behörden o.ä. und helfe Dir beim Ausfüllen von Anträgen.

Ich kümmere mich um Dein Baby, damit Du duschen, essen, spazieren gehen, Dich ausruhen kannst.

Für das Haus

Ich bereite wochenbett-freundliche Speisen nach Deinem Geschmack zu, gerne auch nach Ayurveda. 

Ich fülle Deinen Kühlschrank und deinen Wickeltisch.

Ich erledige kleine Dinge im Haushalt mit offenen Augen, damit Du Dich in deiner Umgebung wohl fühlst.

Für das Kind

Ich berate Dich zum Thema Stillen bzw. Flaschennahrung.

Ich unterstütze Dich bei der Säuglingspflege.

Ich zeige Dir, wie du dein Baby sanft massieren kannst.

Ich stehe Dir beim Thema Tragen (Tragetuch, Tragehilfe) zur Seite.

Ich betreue zeitweise die Geschwisterkinder.

WAS IST MÜTTERPFLEGE

WAS IST MÜTTERPFLEGE

Dein Wochenbett.

Die ersten Stunden, Tage und Wochen nach der Geburt sind geprägt von körperlichen und emotionalen Anforderungen. Hinzu kommen große hormonelle Veränderungen. Das Wochenbett sollte idealerweise der körperlichen Regeneration der Mutter dienen. Die meisten Mütter müssen sich jedoch erst einmal in die neue Situation einfinden: Plötzlich kann man nicht mehr in Ruhe duschen, hat seit mehreren Stunden nichts mehr gegessen (geschweige denn in Ruhe), weiß man vor lauter Schlafmangel nicht mehr, welcher Wochentag heute ist, stapeln sich die Teller in der Küche, bleiben die Briefe ungeöffnet auf dem Schreibtisch liegen. Zu akzeptieren, dass man all das nach einer Geburt nicht mehr alleine schaffen kann und auch nicht muss, ist der erste Schritt in die richtige Richtung.

Warum eine Mütterpflegerin in Anspruch nehmen?

Mütterpflege heißt, die Mutter in den Mittelpunkt zu stellen und sie in ihrer Kraft zu bestätigen. Mütterpflegerinnen sind dazu ausgebildet, eine neugeborene Familie beim Start in ihre neue Lebensphase zu unterstützen. Sie stabilisieren die Mutter, indem sie ihre physische und psychische Gesundheit sowie ihre Kompetenzen stärken: Empowerment der Mutter. Der lange Prozess von Schwangerschaft und Geburt sorgt neben den körperlichen Geburtswunden für einen konstanten Erschöpfungszustand und nicht selten auch für ein seelisches Durcheinander. Die Mütterpflege dient dazu, in diesem Zustand Situationen der Überforderung und einhergehende Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Wie unterstützt dich eine Mütterpflegerin?

Die Unterstützung der Mutter im Wochenbett ist so individuell wie die Mutter selbst. Wichtig ist, dass die Arbeit einer Mütterpflegerin Dich so entlastet und unterstützt, dass Du dich voll und ganz auf deine neue Rolle konzentrieren kannst. Das Wohl der Mutter hat in unserer Arbeit oberste Priorität. Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Handlungen durch und stelle keine Diagnosen. Damit ist die Tätigkeit deutlich von der Versorgung durch die einer Hebamme abgegrenzt, ergänzt diese aber sinnvoll. Auch geht die Mütterpflege über die Aufgaben einer reinen Haushaltshilfe hinaus. Deinen persönlichen Bedarf für diese besondere Zeit, besprechen wir bei unserem ersten Kennenlernen.

HÄUFIGE FRAGEN

HÄUFIGE FRAGEN
  • Ich möchte die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin in Anspruch nehmen: Was muss ich tun?
    Erst einmal: Toll, dass Du Dich für eine Unterstützung entschieden hast! Das beweist Stärke und verdient großen Respekt! Je nach Deinem persönlichen Bedarf, kann ich Dich bereits in der Schwangerschaft unterstützen oder auch erst nach der Geburt. Es gibt unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, dass Deine Krankenkasse die Kosten für meine Leistung in einem bestimmten zeitlichen Umfang trägt. Dafür benötigst Du ein ärztliches Attest, mit dem Du einen Antrag auf eine "Haushaltshilfe" stellst (mehr Informationen dazu findest du weiter unten). Falls Deine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen sollte, kannst Du meine Unterstützung natürlich trotzdem in Anspruch nehmen: Ich arbeite dann für einen vorab festgelegten Stundenlohn, den wir beim kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch vereinbaren. Dafür erreichst Du mich per Telefon oder E-Mail. Wir besprechen dann Deine Situation, Deine Wünsche und klären offene Fragen. P.S.: Die Wochenbett-Unterstützung durch eine Mütterpflegerin ist übrigens auch eine schöne Geschenkidee zur Geburt!
  • Kann ich bereits in der Schwangerschaft durch eine Mütterpflegerin unterstützt werden?
    Selbstverständlich unterstütze ich Dich gerne bereits in Deiner Schwangerschaft. Bei einem entsprechenden Attest über die medizinische Notwendigkeit (Indikation) durch deinen Arzt/Ärztin übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für eine Mütterpflegerin (als "Haushaltshilfe"). Indikationen können z.B. sein: vorzeitige Wehen Rückenschmerzen Symphysenschmerzen grundsätzlich Umstände, die Dich daran hindern, Dich und Deine Familie zu versorgen; es darf keine andere Person im Haushalt leben, die diese Aufgaben übernehmen könnte
  • Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mütterpflegerin?
    Nach 24 SBG V steht jeder Mutter nach der Geburt 6 Tage lang (max. 8 Stunden täglich) eine Mütterpflegerin/Haushaltshilfe zu. Über diese 6 Tage hinaus gibt es die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse für folgende Frauen: Du bist schwanger und hast ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe Du hast gerade ein Kind geboren und hast ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe Du hast bereits ein älteres Kind (unter 12 Jahren) und hast ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Mütterpflegerin als "Haushaltshilfe". Die gesetzliche Grundlage bilden dabei folgende Paragraphen: §24 SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) – ohne Zuzahlung Notwendig sind eine ärztliche Verschreibung (Gynäkolog:in oder Hausarzt/-ärztin oder Psychiater:in) und keine im Haushalt lebende Person kann die anfallenden Aufgaben übernehmen §38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – mit Zuzahlung in Höhe von 5-10 EUR / Tag Notwendig sind auch hier eine ärztliche Verschreibung und keine im Haushalt lebende Person, die helfen kann sowie ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren (dies kann das Neugeborene sein) Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von den Krankenkassen individuell anhand der Bedarfssituation bemessen. Privatversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am besten direkt bei der Krankenkasse.
  • Was sind mögliche medizinische Indikationen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen?
    Mögliche Indikationen sind... ...in der Schwangerschaft (§24): vorzeitige Wehen (nicht Muttermundwirksam) Blutungen Hyperemesis hypertensive Krisen (die nicht stationär aufgenommen werden müssen) Symphysenlockerung Erschöpfung psychische Belastung Mehrlingsschwangerschaften Risikoschwangerschaften ...nach der Geburt (§24): Wundheilung Schmerzen Bettlägerigkeit postpartales Erschöpfungssyndrom Immobilität akute Belastungsreaktion Anpassungsstörungen / psychische Belastung erhöhter Blutverlust Stillprobleme beim Stillstart ( verzögerte Milchbildung, Gedeihstörung, ausgeprägte IBDS) ...während einer Krankheit oder Rekonvaleszenz (§38): Zustand nach Sectio Becken- und Beckenbodenschädigung wiederkehrender Milchstau, Mastitis, Abszess psychische Erkrankungen (Diagnose) alle anderen Erkrankungen, die zu körperlichen Einschränkungen fühlen
  • Wie kann ich die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin beantragen?
    Beantragt wird die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin bei Deiner Krankenkasse. Dafür fragst du dort den entsprechenden Antrag ("Unterstützung durch eine Haushaltshilfe") an. Der Antrag sollte bereits im Vorfeld von Dir ausgefüllt und im Anschluss mit Deiner Ärztin/Arzt durchgesprochen werden. Sie/er ist die Person, die Dir die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen muss. Gerne bin ich Dir beim Ausfüllen des Antrags behilflich!
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin und einer Hebamme? Wie unterscheiden sich Mütterpflegerin und Haushaltshilfe?
    Der Fokus einer Wochenbett-Hebamme ist die medizinische Beurteilung und Versorgung des Verlaufs deines Wochenbettes sowie die Entwicklung deines Babys. Ihre Zeit für den Hausbesuch ist in der Regel begrenzt. Eine Versorgung durch eine Hebamme will und kann ich nicht ersetzen, aber ich kann ihre Arbeit sinnvoll ergänzen. Wichtig: Als GfG-Mütterpflegerin® führe ich keine medizinischen Tätigkeiten durch und erstelle auch keine Diagnosen. Eine Haushaltshilfe dagegen kümmert sich ausschließlich um Belange der Organisation des Haushalts, ist aber nicht spezialisiert auf Fragen der Wochenbett- und Säuglingspflege.
  • Welche Ausbildung hat eine GfG-Mütterpflegerin® absolviert?
    Die Weiterbildung zur GfG-Mütterpflegerin® dauert knapp ein Jahr und beinhaltet spezifische Fachkenntnisse in folgenden Bereichen: Stillen, Säuglingspflege, Salutogenese, Wochenbett, Schwangerschaft, Geburt, Stressbewältigungsstrategien, Frauengesundheit, Familiendynamik und juristische Rahmenbedingungen im Familienrecht. Die Tätigkeit einer Mütterpflegerin erfordert viel Empathie und Einfühlungsvermögen.
  • In welchen Bezirken arbeite ich als Mütterpflegerin?
    Zu meinem Einsatzgebiet zählen Kreuzberg, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln und Mitte. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
ÜBER MICH

ÜBER MICH

Deine Mütterpflegerin.

Mein Name ist Anna Günther. Ich bin 1986 geboren und habe zwei wunderbare Kinder, geboren im Januar 2019 und August 2020. Meine Tochter habe ich im Geburtshaus zur Welt gebracht und meinen Sohn im Krankenhaus.​ Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich selbst eine Mütterpflegerin in Anspruch genommen und gemerkt, wie viel besser ich mein Wochenbett genießen und mich ausruhen konnte. Meine damalige Mütterpflegerin war ein Geschenk für die ganze Familie und diese Bereicherung möchte ich gerne an andere Familien weitergeben. Im Frühjahr 2022 habe ich die Ausbildung zur GfG-Mütterpflegerin® begonnen. Das Wochenbett hat eine weitreichende und kulturelle Tradition, die leider in den Industrieländern zunehmend in Vergessenheit geraten ist. Für mich ist die Mutter der Anker der Familie und sie in den Tagen nach Geburt besonders gut zu versorgen und zu umsorgen, ist essentiell wichtig dafür, wie sie danach durchs Leben geht. Im Ayurveda heißt es: "42 Tage für 42 Jahre - die Art, wie die Mutter in den ersten 6 Wochen nach der Entbindung ernährt und genährt wird, beeinflusst, wie gut sie die Welt in den nächsten vier Jahrzehnten mit ihrem Licht erhellen kann." Die Zeit des Wochenbetts ist eine der emotionalsten, sensibelsten und fragilsten Zeiten, die ich bisher erleben durfte. In dieser Zeit ist Unterstützung von außen deshalb besonders wichtig. Mit mir als deiner Mütterpflegerin erfüllt sich dein Wunsch, die Dinge zu tun, die dir wichtig sind. Somit stehen für mich deine ganz persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt. Ich freue mich, Dich kennenzulernen!

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KONTAKT

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Vielen Dank! Ich melde mich schnellstmöglich bei Dir!

Anna Günther | GfG-Mütterpflegerin®
10961 Berlin-Kreuzberg
Telefon: 0157 52410126
E-Mail: anna@mutterimmittelpunkt.de

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